Nächster Starttag: 14.04.2025

Allgemeine Voraussetzungen

Vereinfacht gesagt: Sie müssen gesund sein und sollten keine Vorstrafen haben. Auch etwaige Punkte in Flensburg sollten sich in Grenzen halten. Um dies nachzuweisen benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

Mindestalter zur Erlangung der Lizenz 17 Jahre
Nachweis der Flugtauglichkeit Klasse I oder II
Zuverlässigkeit im Sinne der § 7 LuftSiG
Auszug aus dem Verkehrszentralregister („Punktekonto Flensburg“)

Wie und wo Sie diese Unterlagen für eine Ausbildung bei uns am besten erhalten, erfahren Sie ganz detailliert mit allen internen Tipps in unserem „FMG-HEFT“ zur Privatpilotenausbildung, dass sie sich hier kostenlos zusenden lassen können.

Fachlichen Voraussetzungen

Fachliche Voraussetzungen, wie z.B. für Berufspiloten „Kenntnisse in Mathematik, Englisch und Physik“ sind für Privatpiloten nicht vorgeschrieben. Auch Englischkenntnisse sind nicht notwendig, sofern Sie nicht ins Ausland oder nach Instrumentenflugregeln fliegen möchten. Dann benötigt man für das Funksprechzeugnis Grundkenntnisse in englischer Sprache.