Allgemeines
Die konsequente Fortsetzung bzw. Ergänzung für den Privatpiloten ist der Nacht- und der Instrumentenflug. Die Nachtflugberechtigung kann mit fünf zusätzlichen Flugstunden sogar schon im Rahmen der PPL-Ausbildung und ohne Prüfung erworben werden. Für den Instrumentenflug, von dem es 2 unterschiedliche Berechtigungen gibt, muss zunächst etwas Flugerfahrung nach dem PPL gesammelt werden. Zudem ist eine theoretische und praktische Ausbildung notwendig, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen wird.