Um die ATPL zu erhalten, benötigen Sie eine bestimmte Anzahl Flugstunden in einem Mehrmanncockpit. Daher bekommen Sie immer zunächst eine CPL ausgestellt.
Die CPL ermöglicht Ihnen gewerblich zu fliegen, beinhaltet aber kein IR (Instrument Rating), die Instrumentenflugberechtigung. Wenn diese zusätzlich erworben wurde, erhalten Sie eine CPL/IR.
Die CPL/IR ermöglicht gewerblich auch nach Instrumentenflugregeln, also bei schlechtem Wetter, zu fliegen, aber noch nicht auf MEP (Multi-Engine-Piston), den zweimotorigen Flugzeugen. Wenn Sie das MEP erworben haben, erhalten Sie eine CPL/IR mit CR (Class Rating) der Klassenberechtigung MEP.
CPL/IR mit MEP ist aber zunächst auf Flugzeuge, die auch mit einem Piloten geflogen werden können, beschränkt. Ein TR (Type Rating) für eine Boeing oder einen Airbus können Sie hiermit noch nicht machen. Dazu fehlen Ihnen der ATPL-Theoriekredit (theoretische Kenntnisse), das MCC (Multi Crew Cockpit) und die praktische Ausbildung für ein Mehrmanncockpit. Dann haben sie die:
- CPL/IR mit MEP, ATPL-Theoriekredit und MCC, auch „frozen ATPL“ genannt
Wenn Sie diese Teile alle schrittweise erlangen, spricht man von modularer Ausbildung. In einem durchgehenden Ausbildungslehrgang von „integrierter, durchgehender Ausbildung ab initio“ (von Anfang an) – der höchsten Ausbildungsform, den nur wenige Flugschulen – wir gehören dazu - überhaupt ausbilden dürfen.
Mit dem „frozen ATPL“ verlassen sie die Flugschule und dürfen als FO (First Officer), also als Copilot ein TR (Type Rating) für eine Boeing oder einen Airbus erwerben. Nach 1500 Flugstunden stellen sie den Antrag auf die:
- ATPL – die Verkehrspilotenlizenz
Die ATPL ist Voraussetzung, um als Kapitän auf großen Verkehrsflugzeugen tätig sein zu können. Da aber alle Absolventen die Flugschule mit der CPL verlassen, sprechen wir hier immer von „Berufspilotenausbildung“, auch wenn der ATPL das zukünftige Ziel ist.